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   BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3829
BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08 (https://dejure.org/2008,3829)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2008 - 3 B 69.08 (https://dejure.org/2008,3829)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 3 B 69.08 (https://dejure.org/2008,3829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, § 124a Abs. 3 Satz 3, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 146 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 2, § 520 Abs. 2 Satz 3
    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche Gründe; Versagung; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; Verschulden.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 60 Abs. 1, § 124a Abs. 3 Satz 3, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Antrag; Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Fristversäumung; Verlängerung; Versagung; Verschulden; Wiedereinsetzung; erhebliche Gründe

  • Wolters Kluwer

    Vertrauen eines Rechtsmittelführers auf die Stattgabe einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung; Vertretenmüssen einer Fristversäumung durch den Rechtsmittelführer bei Stellung eines solchen Antrags am letzten ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 124a Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 146 Abs. 2; ; ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Berufungsbegründungsfrist infolge verspätet gestellten Fristverlängerungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3303
  • DÖV 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 56.05

    Kommunalabgabe; Gebühr; Entwässerungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
    Eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts käme insoweit nur in Betracht, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem ähnlich schweren Mangel des Verfahrens beruhen würde (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 10. Mai 2006 - BVerwG 10 B 56.05 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 101 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 9 B 188.92

    Verschulden bei Fristversäumnis - Zustellung von Urteilen an

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
    Eine zu Unrecht erfolgte Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist wäre zwar ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. etwa Beschluss vom 21. September 1992 - BVerwG 9 B 188.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 75).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
    Demgemäß kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensfehler grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 14. Mai 1999 - BVerwG 4 B 21.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17

    Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der

    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG München, 21.03.2019 - 19 U 80/19

    Keine Fristverlängerung bei pauschalem Hinweis auf erhöhten Arbeitsanfall

    Die Klägervertreter konnten angesichts dessen auch nicht darauf vertrauen, dass der Senat ihrem am letzten Tag der Frist nur formelhaft begründeten Fristverlängerungsgesuch stattgeben würde (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25.7. 2008 - 3 B 69/08).
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